Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 28.10.2009 – T-273/08

X-Technology R & D Swiss GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:418

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die X-Technology R & D Swiss GmbH trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 28. Oktober 2009 – X‑Technology R & D Swiss/HABM – Ipko-Amcor (First-On-Skin) / (Rechtssache T-273/08)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke First-On-Skin – Ältere nationale Wortmarke FIRST – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 26, 42-43)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

X-Technology R & D Swiss GmbH

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke First-On-Skin für Waren der Klassen 18, 23 und 25 – Anmeldung Nr. 4019981

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Ipko-Amcor BV

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Wortmarke FIRST für Waren der Klasse 25 (eingetragen in den Benelux-Ländern unter der Nr. 401666), wobei sich der Widerspruch gegen die in der Anmeldung beanspruchten Waren der Klasse 25 richtete

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Urteil vom 28.10.2009 – T-273/08 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Lade T-273/08 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten