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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 15.12.2005 – T-263/04

BIC SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2005:464

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2005 − BIC/HABM (Form eines elektronischen Feuerzeugs) / (Rechtssache T-263/04)

„Gemeinschaftsmarke – Dreidimensionale Marke in der Form eines elektronischen Feuerzeugs – Absolutes Eintragungshindernis – Unterscheidungskraft – Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft – Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Dreidimensionale Marken – Form eines elektronischen Feuerzeugs (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnr. 34)

2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Ausnahme – Erwerb durch Benutzung – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 3) (vgl. Randnrn. 61-66)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

BIC SA

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Dreidimensionale Marke in der Form eines Feuerzeugs

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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