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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 11.07.2007 – T-263/03

Mülhens GmbH & Co. KG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:210

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Mülhens GmbH & Co. KG trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 11. Juli 2007 – Mülhens/HABM – Conceria Toska (TOSKA) / (Rechtssache T-263/03)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TOSKA – Ältere nationale Wortmarke TOSCA – Relative Eintragungshindernisse – Notorisch bekannte Marke im Sinne von Art. 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94“

1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen, in einem Mitgliedstaat notorisch bekannten älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 28)

2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen renommierten älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 50-52)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Conceria Toska Srl

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke TOSKA für Waren der Klasse 18 – Anmeldung Nr. 743427

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Mülhens GmbH & Co. KG

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Deutsche Wortmarke TOSCA für Parfümeriewaren

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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