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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 29.07.2010 – T-261/10 R

Norbert Brinkmann gegen Bundesrepublik Deutschland. Vorläufiger Rechtsschutz - Offensichtliche Unzuständigkeit.
ECLI
ECLI:EU:T:2010:324

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Gründe

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 29. Juli 2010 – Brinkmann/Deutschland / (Rechtssache T-261/10 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Offensichtliche Unzuständigkeit“

Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag, der mit einer Klage gegen einen Mitgliedstaat im Zusammenhang steht – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts – Unzulässigkeit (Art. 256 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 51) (vgl. Randnr. 7)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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