Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 24.11.2021 – T-259/19
Aman Dimashq JSC gegen Rat der Europäischen Union. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Einfrieren von Geldern – Beurteilungsfehler – Verhältnismäßigkeit – Eigentumsrecht – Recht auf Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit – Missbrauch von Befugnissen – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte – Recht auf ein faires Verfahren – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz.
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2021:821
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Aman Dimashq JSC trägt die Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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