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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 01.02.1999 – T-256/97

Bureau européen des unions de consommateurs (BEUC) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Antidumpingverfahren - Verbrauchervereinigung - Versagung der Anerkennung als interessierte Partei - Nichtigkeitsklage - Auslaufen der Verordnung über die Anwendung eines vorläufigen Antidumpingzolls - Rechtsschutzinteresse - Erledigung der Hauptsache.
Spruchkörper
Fünfte erweiterte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:1999:15

Orientierungssatz

Das rechtliche Interesse einer Verbrauchervereinigung an der Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, mit der ihr die Anerkennung als interessierte Partei für die Zwecke eines Antidumpingverfahrens versagt wird, kann selbst dann bestehen bleiben, wenn diese Entscheidung bereits vollzogen worden ist. Die Nichtigerklärung einer solchen Entscheidung selbst kann nämlich Rechtswirkungen insbesondere dadurch erzeugen, daß verhindert wird, daß die Kommission erneut so vorgeht.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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