Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 09.12.2010 – T-253/09 und T-254/09

Wilo SE gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die grüne Facetten darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:507

Tenor

1. Die Klagen werden abgewiesen.

2. Die Wilo SE trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2010 – Wilo/HABM (Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors und Darstellung grüner Facetten) / (Verbundene Rechtssachen T-253/09 und T-254/09)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke – Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die grüne Facetten darstellt – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 29, 42)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarken:

WILO SE

Betroffene Gemeinschaftsmarken:

Dreidimensionale Marke, die ein Motorgehäuse einer Heizungspumpe darstellt, für Waren der Klassen 7 und 11 und Bildzeichen, das grüne Facetten darstellt, für Waren der Klassen 7, 9 und 11 – Anmeldungen Nr. 5805692 und Nr. 5620001

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldungen

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerden

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-253/09 und T-254/09 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten