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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 06.06.2007 – T-251/05 und T-425/05

Mediocurso - Estabelecimento de Ensino Particular, SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. ESF - Ausbildungsmaßnahmen - Kürzung des ursprünglich gewährten Zuschusses - Begründung - Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes - Kein offensichtlicher Beurteilungsfehler.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:162

Tenor

Die Rechtssachen T-251/05 und T-425/05 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 6. Juni 2007 – Mediocurso/Kommission / (Verbundene Rechtssachen T-251/05 und T-425/05)

„ESF – Bildungsmaßnahmen – Kürzung des ursprünglich gewährten Zuschusses – Begründung – Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes – Kein offensichtlicher Beurteilungsfehler“

1. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang (Art. 253 EG) (vgl. Randnrn. 39-42)

2. Sozialpolitik – Europäischer Sozialfonds – Zuschüsse zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung (Verordnung Nr. 2950/83 des Rates, Art. 5 Abs. 4 und Art. 6 Abs. 1; Beschluss 83/516 des Rates, Art. 2 Abs. 2; Beschluss 83/673 der Kommission, Art. 7) (vgl. Randnrn. 57-59, 61, 67)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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