Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 06.06.2007 – T-251/05 und T-425/05
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:162
Tenor
Die Rechtssachen T-251/05 und T-425/05 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 6. Juni 2007 – Mediocurso/Kommission / (Verbundene Rechtssachen T-251/05 und T-425/05)
„ESF – Bildungsmaßnahmen – Kürzung des ursprünglich gewährten Zuschusses – Begründung – Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes – Kein offensichtlicher Beurteilungsfehler“
1. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang (Art. 253 EG) (vgl. Randnrn. 39-42)
2. Sozialpolitik – Europäischer Sozialfonds – Zuschüsse zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung (Verordnung Nr. 2950/83 des Rates, Art. 5 Abs. 4 und Art. 6 Abs. 1; Beschluss 83/516 des Rates, Art. 2 Abs. 2; Beschluss 83/673 der Kommission, Art. 7) (vgl. Randnrn. 57-59, 61, 67)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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