Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 31.01.2006 – T-251/03
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2006:35
Tenor
Die Entscheidung C (2003) 1404 der Kommission vom 22. April 2003 über die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln mit dem Inhaltsstoff Benzathin-Benzylpenicillin zur intramuskulären/subkutanen Verabreichung bei zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tierarten wird für nichtig erklärt.
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerinnen.
Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 31. Januar 2006 − Albrecht u. a./Kommission / (Rechtssache T-251/03)
„Gesundheitspolizei – Tierarzneimittel – Waren, die Benzathin-Benzylpenicillin enthalten – Entscheidung der Kommission, mit der die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen angeordnet wird – Zuständigkeit“
Rechtsangleichung – Tierarzneimittel – Genehmigung für das Inverkehrbringen (Artikel 5 Absatz 1 EG; Richtlinie 2001/82 des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 35; Richtlinie 81/851 des Rates, Artikel 20) (vgl. Randnrn. 81, 87, 89, 92)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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