Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 19.02.2025 – T-25/23
Orgatex GmbH & Co. KG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Berichtigung.
- ECLI
- ECLI:EU:T:2025:178
Tenor
Im fünften Schlagwort des Urteils muss es statt „ […] Eintragung des Geschmacksmusters […] “ heißen: „ […] Einheitlichkeit des Geschmacksmusters […] “.
Gründe
Randnummer 1
Am 23. Oktober 2024 hat das Gericht das Urteil in der Rechtssache Orgatex / EUIPO ‑ Longton (Bodenmarkierung) ( T-25/23 , EU:T:2024:725 ) erlassen.
Randnummer 2
Nach Art. 164 Abs. 1 der Verfahrensordnung ist der im fünften Schlagwort dieses Urteils festgestellte Schreibfehler zu berichtigen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-25/23 entschieden?“