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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 19.02.2025 – T-25/23

Orgatex GmbH & Co. KG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Berichtigung.
ECLI
ECLI:EU:T:2025:178

Tenor

Im fünften Schlagwort des Urteils muss es statt „ […] Eintragung des Geschmacksmusters […] “ heißen: „ […] Einheitlichkeit des Geschmacksmusters […] “.

Gründe

Randnummer 1

Am 23. Oktober 2024 hat das Gericht das Urteil in der Rechtssache Orgatex / EUIPO ‑ Longton (Bodenmarkierung) ( T-25/23 , EU:T:2024:725 ) erlassen.

Randnummer 2

Nach Art. 164 Abs. 1 der Verfahrensordnung ist der im fünften Schlagwort dieses Urteils festgestellte Schreibfehler zu berichtigen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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