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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 06.10.2011 – T-247/10

medi GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke deutschemedi.de - Ältere Gemeinschaftswortmarke World of medi, ältere nationale Bildmarke medi, ältere nationale Wortmarken medi.eu, medi welt und medi - Verband sowie älterer Handels- und Firmenname medi - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:579

Tenor

1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 16. März 2010 (Sache R 1366/2008-4) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt außer seinen eigenen Kosten die Kosten der medi GmbH & Co. KG.

3. Die Deutsche Medien Center GmbH trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 6. Oktober 2011 – medi/HABM –Deutsche Medien Center (deutschemedi.de) / (Rechtssache T-247/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke deutschemedi.de – Ältere Gemeinschaftswortmarke World of medi, ältere nationale Bildmarke medi, ältere nationale Wortmarken medi.eu, medi welt und medi Verband sowie älterer Handels- und Firmenname medi – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates; Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 22, 38, 44, 49, 53)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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