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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 10.10.2012 – T-247/09

Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission. Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Dienstleistungen zur Herstellung und Verbreitung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union und zugehörige Online- und Offlinemedien – Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter – Begründungspflicht – Gleichbehandlung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Außervertragliche Haftung.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2012:533

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 10. Oktober 2012 – Evropaïki Dynamiki/Kommission / (Rechtssache T-247/09)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Dienstleistungen zur Herstellung und Verbreitung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union und zugehörige Online- und Offlinemedien – Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter – Begründungspflicht – Gleichbehandlung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Außervertragliche Haftung“

1. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Tragweite – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Beurteilung anhand der der Klägerin zum Zeitpunkt der Klageerhebung zur Verfügung stehenden Informationen (Art. 253 EG; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149) (vgl. Randnrn. 30-34)

2. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Tragweite – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Pflicht, auf einen schriftlichen Antrag hin die Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots sowie den Namen des Zuschlagsempfängers mitzuteilen (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 47, 172-174)

3. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Überprüfung – Grenze (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 146 Abs. 1, Unterabs. 2) (vgl. Randnrn. 50, 75)

4. Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 57)

5. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter – Erfordernis, Chancengleichheit zu gewährleisten und den Grundsatz der Transparenz einzuhalten – Tragweite (vgl. Randnrn. 66-69)

6. Gerichtliches Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Voraussetzungen – Neues Vorbringen – Begriff (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c und 48 § 2) (vgl. Randnr. 165)

7. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnr. 177)

8. Gerichtliches Verfahren – Kosten – Ohne angemessenen Grund oder böswillig verursachte Kosten – Verhalten eines Organs, das das Entstehen eines Rechtsstreits fördert (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 87 § 3 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 183, 184)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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