Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 06.05.2008 – T-246/06
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:141
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Redcats SA trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 6. Mai 2008 – Redcats/HABM – Revert & Cía (REVERIE) / (Rechtssache T-246/06)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke REVERIE – Ältere Gemeinschaftsbildmarke Revert – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr.40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 44, 47‑48)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Redcats SA
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke REVERIE für Waren der Klassen 16, 20 und 24 – Anmeldung Nr. 2146447
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Manuel Revert & Cía, SA
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Gemeinschaftsbildmarke Revert für Waren und Dienstleistungen der Klassen 24, 25 und 39
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde für die in Rede stehenden Waren der Klasse 24 stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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