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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 06.05.2008 – T-246/06

Redcats SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:141

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Redcats SA trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 6. Mai 2008 – Redcats/HABM – Revert & Cía (REVERIE) / (Rechtssache T-246/06)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke REVERIE – Ältere Gemeinschaftsbildmarke Revert – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr.40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 44, 47‑48)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Redcats SA

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke REVERIE für Waren der Klassen 16, 20 und 24 – Anmeldung Nr. 2146447

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Manuel Revert & Cía, SA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Gemeinschaftsbildmarke Revert für Waren und Dienstleistungen der Klassen 24, 25 und 39

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde für die in Rede stehenden Waren der Klasse 24 stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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