Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 29.03.2012 – T-242/11
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:179
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kaltenbach & Voigt GmbH trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 29. März 2012 – Kaltenbach & Voigt/HABM (3D eXam) / (Rechtssache T-242/11)
„Gemeinschaftsmarke – Internationale Registrierung – Antrag auf territoriale Ausdehnung des Schutzes – Bildmarke 3D eXam – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter und fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 24‑26, 28‑31)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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