Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 08.07.2009 – T-240/08
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:258
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Procter & Gamble Company trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 8. Juli 2009 – Procter & Gamble/HABM - Laboratorios Alcala Farma (oli) / (Rechtssache T-240/08)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke oli – Ältere Gemeinschaftswortmarken OLAY – Relatives Eintragungshindernis – Fehlende Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 28, 45, 54)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Laboratorios Alcala Farma, SL
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke oli für Waren der Klassen 3 und 5 – Anmeldung Nr. 4059176
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
The Procter & Gamble Company
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Gemeinschaftsmarken OLAY für Waren der Klassen 3 und 5
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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