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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 06.10.2009 – T-24/06

Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen - Beihilfe der deutschen Behörden zugunsten der Rundfunkanbieter, die das digitale terrestrische Rundfunknetz (DVB-T) in der Region Berlin-Brandenburg verwenden - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Fehlende individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:388

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 6. Oktober 2009 – MABB/Kommission / (Rechtssache T-24/06)

„Staatliche Beihilfen – Digitales terrestrisches Fernsehen – Beihilfe der deutschen Behörden zugunsten der Rundfunkanbieter, die das digitale terrestrische Rundfunknetz (DVB‑T) in der Region Berlin-Brandenburg verwenden – Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Nichtigkeitsklage – Fehlendes individuelles Betroffensein – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird – Klage einer in die Staatsorganisation eingegliederten Behörde, die nicht über Haushaltsautonomie verfügt und unter staatlicher Aufsicht steht – Unzulässigkeit (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 42, 50, 52-53)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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