Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 07.05.2019 – T-239/17
Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische Kommission. EGFL und ELER – Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Ausgaben Deutschlands – Pauschale finanzielle Berichtigung wegen unzulänglicher Häufigkeit der Schlüsselkontrollen – Verpflichtung zur jährlichen Berechnung und Verbuchung der Zinsen – Art. 31 und 32 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 – Art. 6 Buchst. h der Verordnung (EG) Nr. 885/2006 – Begründungspflicht – Verhältnismäßigkeit.
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2019:289
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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