Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 20.10.2011 – T-238/10
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:613
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Stephanie Scatizza trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 20. Oktober 2011 – Scatizza/HABM – Jacinto (Horse Couture) / (Rechtssache T-238/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Horse Couture – Ältere nationale Bildmarke HORSE –Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 20, 47-49)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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