Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 07.12.2010 – T-238/08
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:501
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 7. Dezember 2010 – Kommission/Commune de Valbonne / (Rechtssache T-238/08)
„Schiedsklausel – Forschungs- und Ausbildungsvertrag für ein Unterrichtsaustauschprojekt zwischen der Commune de Valbonne (Frankreich) und der Provinz Ascoli Piceno (Italien) – Klage auf Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse“
1. Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Vertrag, der nationalem Recht unterliegt – Auslegung des Vertrags im Hinblick auf das nationale Recht – Voraussetzungen – Nichtausreichen der Vertragsklauseln für die Beilegung des Rechtsstreits – Zweifel über den Inhalt oder die Bedeutung des Vertrags (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 52-53)
2. Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Vertrag, mit dem eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinschaft für die Verwirklichung eines Unterrichtsaustauschprojekts zwischen verschiedenen europäischen Gemeinden gewährt wird – Abschlussbericht der Vertragspartner hinsichtlich dieses Projekts, dem die Kommission stillschweigend zustimmte – Klage auf Rückzahlung eines Vorschusses zuzüglich Zinsen – Zurückweisung (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 57, 77-94)
3. Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Voraussetzungen – Neues Vorbringen – Begriff – Anwendbarkeit auf die Rechtsstreitigkeiten, mit denen das Gericht aufgrund einer Schiedsklausel befasst wird (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c und 48 § 2) (vgl. Randnrn. 67-69)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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