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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 25.03.2004 – T-238/02

José Barbosa Gonçalves gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Beamte - Klage - Schadensersatzklage, die ohne Durchführung eines Vorverfahrens nach dem Statut erhoben wird - Zulässigkeit.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2004:92

Gründe

25. März 2004

Rechtssache T-238/02

José Barbosa Gonçalves

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Vollständiger Wortlaut in portugiesischer Sprache II - 0000

Gegenstand: Klage auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, den der Kläger angeblich aufgrund seiner Nichtzulassung zu den schriftlichen Prüfungen des Auswahlverfahrens KOM/A/6/01 erlitten hat.

Entscheidung: Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Leitsätze

Beamte – Klage – Schadensersatzklage, die ohne Durchführung eines Vorverfahrens nach dem Statut erhoben wird – Unzulässigkeit

(Beamtenstatut, Artikel 90 und 91)

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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