Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 25.03.2004 – T-238/02
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2004:92
Gründe
25. März 2004
Rechtssache T-238/02
José Barbosa Gonçalves
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Vollständiger Wortlaut in portugiesischer Sprache II - 0000
Gegenstand: Klage auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, den der Kläger angeblich aufgrund seiner Nichtzulassung zu den schriftlichen Prüfungen des Auswahlverfahrens KOM/A/6/01 erlitten hat.
Entscheidung: Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Leitsätze
Beamte – Klage – Schadensersatzklage, die ohne Durchführung eines Vorverfahrens nach dem Statut erhoben wird – Unzulässigkeit
(Beamtenstatut, Artikel 90 und 91)
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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