Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 14.12.2011 – T-237/10
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:741
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 24. Februar 2010 (Sache R 1590/2008‑1) wird aufgehoben, soweit mit ihr die Gemeinschaftsmarke Nr. 3 693 116 für die Waren „Schmuck einschließlich Ringe, Schlüsselanhänger, Schnallen und Ohrringe, Manschettenknöpfe, Armbänder, Anhänger, Broschen, Halsketten, Krawattennadeln, Ziergegenstände, Medaillons; Uhren und andere Zeitmessinstrumente und ‑apparate einschließlich Taschen- und Armbanduhren, Uhrengehäuse, Wecker; Nussknacker aus Edelmetallen, deren Legierungen oder damit plattiert, Leuchter aus Edelmetallen, deren Legierungen oder damit plattiert“ der Klasse 14 sowie „Leder und Lederimitationen“ und „Regenschirme“ der Klasse 18 für nichtig erklärt wird.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Louis Vuitton Malletier, die Friis Group International ApS und das HABM tragen die ihnen im Verfahren vor dem Gericht entstandenen eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 14. Dezember 2011 – Vuitton Malletier/HABM – Friis Group International (Darstellung eines Schließmechanismus) / (Rechtssache T-237/10)
„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Keine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Absolute Nichtigkeitsgründe – Eintragung entgegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung Nr. 207/2009 – Fehlender Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3, Art. 52 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2) (vgl. Randnrn. 22, 43, 46, 68, 70, 73, 75, 79, 81-82, 99-101)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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