Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 21.06.2017 – T-235/16

GP Joule PV GmbH & Co. KG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke GPTech – Ältere Unionswortmarken GP JOULE – Unterbliebene Vorlage von Nachweisen für die Befugnis zur Einlegung des Widerspruchs bei der Widerspruchsabteilung – Vorlage von Beweismitteln erstmals vor der Beschwerdekammer – Nichtberücksichtigung – Ermessen der Beschwerdekammer – Umstände, die der Berücksichtigung zusätzlicher oder ergänzender Beweismittel entgegenstehen – Art. 76 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Regel 17 Abs. 4, Regel 19 Abs. 2, Regel 20 Abs. 1 und Regel 50 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2017:413

Gründe

Randnummer 1

Die Klage wird abgewiesen.

Randnummer 2

Die GP Joule PV GmbH & Co. KG trägt die Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-235/16 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten