Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 06.07.2011 – T-235/10
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:331
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Timehouse GmbH trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 6. Juli 2011 – Timehouse/HABM (Form einer Uhr mit gezahntem Rand) / (Rechtssache T-235/10)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Marke – Form einer Uhr mit gezahntem Rand – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 25, 35-36)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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