Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 09.03.2011 – T-235/09
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:79
Tenor
1. Die Edificios Inteco, SL wird verurteilt, der Europäischen Kommission einen Betrag von 157 238,07 Euro zuzüglich der zum 1. Juni 2009 geschuldeten Verzugszinsen von 81 686,22 Euro zu erstatten.
2. Edificios Inteco wird verurteilt, der Kommission für jeden weiteren Tag des Verzugs ab dem 2. Juni 2009 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld Verzugszinsen in Höhe von 21,73796 Euro zu zahlen.
3. Edificios Inteco trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 9. März 2011 – Kommission/Edificios Inteco / (Rechtssache T-235/09)
„Schiedsklausel – Programm zur Förderung der Energietechnologien in Europa (Thermie) – Vertrag über den Bau eines mit einem solaren Klimasystem ausgestatteten Geschäftsgebäudes in Valladolid (Spanien) – Nichterfüllung des Vertrags – Erstattung der geleisteten Vorschüsse – Verzugszinsen – Versäumnisverfahren“
Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Zwischen der Kommission und einer Gesellschaft geschlossener Vertrag zur Durchführung eines Bauvorhabens im Rahmen der Förderung der Energietechnologien in Europa (Thermie) – Nichterfüllung des Vertrags – Anspruch der Kommission auf Erstattung der geleisteten Vorschüsse zuzüglich Verzugszinsen (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 49-55, 66, 70-71, 74-75)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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