Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 10.03.2008 – T-233/07 P
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:63
Gründe
10. März 2008
Rechtssache T-233/07 P
Maddalena Lebedef-Caponi
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Gegenstand: Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 25. April 2007, Lebedef-Caponi/Kommission (F-71/06, Slg. ÖD 2007, I‑A-1-0000 und II‑A-1-0000), wegen Aufhebung dieses Urteils
Entscheidung: Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Frau Lebedef‑Caponi trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
Leitsätze
1. Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst vorgetragenen Gründe und Argumente –Unzulässigkeit
(Art. 225a EG; Satzung des Gerichtshofs, Anhang I Art. 11 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 138 § 1 Abs. 1 Buchst. c)
2. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit
(Art. 225a EG; Satzung des Gerichtshofs, Anhang I Art. 11 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 138 § 1 Abs. 1 Buchst. c)
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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