Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 22.04.2008 – T-233/06
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:121
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Casa Editorial El Tiempo, SA trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 22. April 2008 – Casa Editorial El Tiempo/HABM – Instituto Nacional de Meteorología (EL TIEMPO) / (Rechtssache T-233/06)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke EL TIEMPO – Ältere nationale Wortmarken TELETIEMPO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 49‑50, 52, 57)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Casa Editorial El Tiempo, SA
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke EL TIEMPO für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35, 38 und 41 – Anmeldung Nr. 1685056
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Instituto Nacional de Meteorología
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Nationale Wortmarken EL TIEMPO für Veröffentlichungen (nicht eingetragen, aber bekannt), TELETIEMPO für Waren der Klasse 16 (Nr. 1902923) und Dienstleistungen der Klasse 38 (Nr. 2217494) und TELETIEMPO INSTITUTO NACIONAL DE METEOROLOGÍA für Waren der Klassen 35 (Nr. 2217493) und 41 (Nr. 2217492)
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde zurückgewiesen.
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung des Widerspruchs für die Dienstleistungen der Klassen 35 und 41
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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