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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 15.12.2011 – T-232/08

Großherzogtum Luxemburg gegen Europäische Kommission. EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Maßnahmen der ländlichen Entwicklung - "Benachteiligte Gebiete" und "Landwirtschaftliche Umwelt" - Nationale Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionsregelungen - Pauschale finanzielle Berichtigung.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:751

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2011 – Luxemburg/Kommission / (Rechtssache T-232/08)

„EAGFL – Abteilung Garantie – Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Maßnahmen der ländlichen Entwicklung – ‚Benachteiligte Gebiete‘ und ‚Landwirtschaftliche Umwelt‘ – Nationale Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionsregelungen – Pauschale finanzielle Berichtigung“

1. Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss – Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlasst wurden – Bestreiten durch den betroffenen Mitgliedstaat – Beweislast – Verteilung zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat (vgl. Randnrn. 27-31, 51-53)

2. Nichtigkeitsklage – Angefochtene Handlung – Beurteilung der Rechtmäßigkeit anhand der bei Vornahme der Handlung verfügbaren Informationen (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 54-55)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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