Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 06.06.2007 – T-232/04
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:158
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 6. Juni 2007 – Griechenland/Kommission / (Rechtssache T-232/04)
„EAGFL – Abteilung Garantie – Gemeinschaftliche Weinbaukartei – Entscheidung, mit der die Rückzahlung im Voraus gezahlter Beträge angeordnet wird“
1. Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Finanzierung durch den EAGFL (Art. 10 EG; Verordnungen des Rates Nr. 729/70, Art. 8 Abs. 1 und Art. 9, und Nr. 2392/86, Art. 1 und 9 Abs. 4) (vgl. Randnrn. 41-49)
2. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang (Art. 253 EG) (vgl. Randnrn. 61-63)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-232/04 entschieden?“