Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 15.10.2008 – T-230/06
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:443
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 21. Juni 2006 (Sache R 25/2006‑1) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 15. Oktober 2008 – REWE‑Zentral/HABM (Port Louis) / (Rechtssache T-230/06)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PORT LOUIS – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Bezeichnung der geografischen Herkunft der beanspruchten Waren – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c) (vgl. Randnrn. 39, 45, 54, 65-66, 70-72)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
REWE-Zentral AG
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke Port Louis für Waren der Klassen 18, 24 und 25 – Anmeldung Nr. 3664133
Entscheidung des Prüfers :
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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