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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 15.10.2008 – T-230/06

REWE-Zentral AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:443

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 21. Juni 2006 (Sache R 25/2006‑1) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 15. Oktober 2008 – REWE‑Zentral/HABM (Port Louis) / (Rechtssache T-230/06)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PORT LOUIS – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Bezeichnung der geografischen Herkunft der beanspruchten Waren – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c) (vgl. Randnrn. 39, 45, 54, 65-66, 70-72)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

REWE-Zentral AG

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke Port Louis für Waren der Klassen 18, 24 und 25 – Anmeldung Nr. 3664133

Entscheidung des Prüfers :

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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