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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 15.06.2011 – T-229/10

Graf-Syteco GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke SYTECO - Ältere nationale und Benelux-Bildmarken TECO - Relative Eintragungshindernisse - Keine Verwechslungsgefahr - Fehlende Zeichenähnlichkeit - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:273

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Graf-Syteco GmbH & Co. KG trägt die Kosten

Gründe

Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 15. Juni 2011 – Graf-Syteco/HABM – Teco Electric & Machinery (SYTECO) / (Rechtssache T-229/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke SYTECO – Ältere nationale und Benelux-Bildmarken TECO – Relative Eintragungshindernisse – Keine Verwechslungsgefahr – Fehlende Zeichenähnlichkeit – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 24-27, 41)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Graf-Syteco GmbH & Co. KG

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke SYTECO für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 37 und 42 – Anmeldung Nr. 5061494

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Teco Electric & Machinery Co. Ltd

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Vier nationale Bildmarken mit dem Wortbestandteil TECO für Waren der Klassen 7, 9 und 11

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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