Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 16.05.2019 – T-228/18
Transtec gegen Europäische Kommission. Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Rahmenvertrag über die Erbringung von Dienstleistungen – Dienstleistungen zugunsten von Drittländern, die Empfänger von Außenhilfe der Union sind – Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an andere Bieter – Vorwurf einer schweren beruflichen Verfehlung gegen einen Bieter – Fehlen einer rechtskräftigen Gerichts- oder einer endgültigen Verwaltungsentscheidung, mit der eine schwere berufliche Verfehlung festgestellt wird – Voraussetzungen für die Befassung des Gremiums nach Art. 108 der Haushaltsordnung – Ungewöhnlich niedrige Angebote – Begründungspflicht – Berücksichtigung eines von dem öffentlichen Auftraggeber nach der Klageerhebung übermittelten Schreibens – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Stillhaltefrist, damit ein Rechtsbehelf gegen die Vergabeentscheidung eingelegt werden kann – Gleichbehandlung – Diskriminierungsverbot – Art. 105a, 106, 108, 113 und 118 der Haushaltsordnung – Außervertragliche Haftung.
- Spruchkörper
- Neunte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2019:336
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Transtec trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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