Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 13.04.2011 – T-228/09
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:170
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die United States Polo Association trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 13. April 2011 – United States Polo Association/HABM – Textiles CMG (U.S. POLO ASSN.) / (Rechtssache T-228/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke U.S. POLO ASSN. – Ältere Gemeinschafts- und nationale Wortmarke POLO-POLO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 56) (vgl. Randnrn. 27, 52, 60)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
United States Polo Association
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke „U.S. POLO ASSN.“ für Waren der Klassen 9, 20, 21, 24 und 27 – Anmeldung Nr. 4567483
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Textiles CMG, SA
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Spanische Wortmarke POLO-POLO für Waren der Klasse 24 und Gemeinschaftswortmarke POLO-POLO für Waren der Klassen 24, 25 und 39
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde für alle streitigen Waren stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-228/09 entschieden?“