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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 13.04.2011 – T-228/09

United States Polo Association gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke U.S. POLO ASSN. - Ältere Gemeinschafts- und nationale Wortmarke POLO-POLO - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:170

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die United States Polo Association trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 13. April 2011 – United States Polo Association/HABM – Textiles CMG (U.S. POLO ASSN.) / (Rechtssache T-228/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke U.S. POLO ASSN. – Ältere Gemeinschafts- und nationale Wortmarke POLO-POLO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 56) (vgl. Randnrn. 27, 52, 60)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

United States Polo Association

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke „U.S. POLO ASSN.“ für Waren der Klassen 9, 20, 21, 24 und 27 – Anmeldung Nr. 4567483

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Textiles CMG, SA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Spanische Wortmarke POLO-POLO für Waren der Klasse 24 und Gemeinschaftswortmarke POLO-POLO für Waren der Klassen 24, 25 und 39

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde für alle streitigen Waren stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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