Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 29.09.2009 – T-225/07 und T-364/07

Thomson Sales Europe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Zollunion - Einfuhren von in Thailand hergestellten Farbfernsehempfangsgeräten - Erlass von Einfuhrabgaben - Offensichtliche Fahrlässigkeit - Absehen von der Nacherhebung von Einfuhrabgaben - Nichtigkeitsklage - Beschwerende Maßnahme - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:363

Tenor

1. Die Klagen werden abgewiesen.

2. Thomson Sales Europe trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Gründe

Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 29. September 2009 – Thomson Sales Europe/Kommission / (Verbundene Rechtssachen T-225/07 und T-364/07)

„Zollunion – Einfuhren von in Thailand hergestellten Farbfernsehempfangsgeräten – Erlass von Einfuhrabgaben – Offensichtliche Fahrlässigkeit – Absehen von der Nacherhebung von Einfuhrabgaben – Nichtigkeitsklage – Beschwerende Maßnahme – Unzulässigkeit“

1. Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften – Erhebung oder Erlass der Einfuhrabgaben (Verordnungen des Rates Nr. 2913/92, Art. 239, Nr. 2584/98, Nr. 710/95 und Nr. 1531/2002; Verordnungen der Kommission Nr. 2454/93, Art. 905 und Anhang 11, und Nr. 2376/94) (vgl. Randnrn. 66-68, 72-132, 137-154)

2. Verfahren – Beweisaufnahme (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 64 § 3 Buchst. d; Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Art. 239; Verordnung Nr. 2454/93 der Kommission, Art. 905) (vgl. Randnrn. 163-169)

3. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen (Art. 230 EG; Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Art. 220 Abs. 2 Buchst. b; Verordnung Nr. 2454/93 der Kommission, Art. 873, 874 und 876) (vgl. Randnrn. 177-188)

4. Nichtigkeitsklage – Befugnisse des Gemeinschaftsrichters (Art. 7 EG und 225 EG) (vgl. Randnrn. 218-222)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-225/07 und T-364/07 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten