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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 13.07.2006 – T-225/04

Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Strukturfonds - Finanzierung der Gemeinschaftsinitiativen - Änderung der indikativen Aufteilungen - Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung - Nichtigkeitsurteil.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:214

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Beklagten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006 – Italien/Kommission / (Rechtssache T-225/04)

„Strukturfonds – Finanzierung der Gemeinschaftsinitiativen – Änderung der indikativen Aufteilungen – Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung – Nichtigkeitsurteil“

1. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Gemeinschaftsfinanzierung (Verordnung Nr. 2052/88 des Rates, Artikel 12 Absatz 4) (vgl. Randnrn. 67-77)

2. Nichtigkeitsklage – Nichtigkeitsurteil – Wirkungen (Artikel 233 EG) (vgl. Randnrn. 89-94)

3. Handlungen der Organe – Begründungspflicht – Umfang (Artikel 253 EG) (vgl. Randnrn. 145-155)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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