Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 13.07.2006 – T-225/04
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2006:214
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Beklagten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006 – Italien/Kommission / (Rechtssache T-225/04)
„Strukturfonds – Finanzierung der Gemeinschaftsinitiativen – Änderung der indikativen Aufteilungen – Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung – Nichtigkeitsurteil“
1. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Gemeinschaftsfinanzierung (Verordnung Nr. 2052/88 des Rates, Artikel 12 Absatz 4) (vgl. Randnrn. 67-77)
2. Nichtigkeitsklage – Nichtigkeitsurteil – Wirkungen (Artikel 233 EG) (vgl. Randnrn. 89-94)
3. Handlungen der Organe – Begründungspflicht – Umfang (Artikel 253 EG) (vgl. Randnrn. 145-155)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Urteil vom 13.07.2006 – T-225/04 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Lade T-225/04 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“