Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 12.10.2022 – T-222/21
Shopify Inc. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsbildmarke Shoppi – Ältere Unionswortmarke SHOPIFY – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 60 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EU] 2017/1001) – Keine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke – Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union und Euratom (Brexit).
- Spruchkörper
- Neunte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2022:633
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Die Shopify Inc. trägt die Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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