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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 13.10.2021 – T-22/20

IB gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Öffentlicher Dienst – Beamte – Disziplinarverfahren – Aussetzung des Invaliditätsverfahrens während des Disziplinarverfahrens – Entfernung aus dem Dienst – Nach der Entfernung gegenstandslos gewordenes Invaliditätsverfahren – Anfechtungsklage – Beschwerende Maßnahme – Zulässigkeit – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Fürsorgepflicht – Offensichtlicher Beurteilungsfehler.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2021:689

Gründe

Randnummer 1

Die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 14. März 2019 wird aufgehoben, soweit damit das Invaliditätsverfahren von IB endgültig abgeschlossen wird.

Randnummer 2

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Randnummer 3

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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