Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 13.10.2021 – T-22/20
IB gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Öffentlicher Dienst – Beamte – Disziplinarverfahren – Aussetzung des Invaliditätsverfahrens während des Disziplinarverfahrens – Entfernung aus dem Dienst – Nach der Entfernung gegenstandslos gewordenes Invaliditätsverfahren – Anfechtungsklage – Beschwerende Maßnahme – Zulässigkeit – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Fürsorgepflicht – Offensichtlicher Beurteilungsfehler.
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2021:689
Gründe
Randnummer 1
Die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 14. März 2019 wird aufgehoben, soweit damit das Invaliditätsverfahren von IB endgültig abgeschlossen wird.
Randnummer 2
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Randnummer 3
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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