Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 21.05.2015 – T-22/13 und T-23/13
Senz Technologies BV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren – Eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die Regenschirme darstellen – Nichtigkeitsgrund – Offenbarung des älteren Geschmacksmusters – Älteres Geschmacksmuster, das aus einem amerikanischen Patent besteht – Fachkreise des betreffenden Wirtschaftszweigs – Informierter Benutzer – Grad der Aufmerksamkeit des informierten Benutzers – Modeerzeugnisse – Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers – Eigenart – Anderer Gesamteindruck – Antrag auf Nichtigerklärung.
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2015:310
Gründe
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