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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 08.07.2009 – T-219/07

DSV Road NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Zollunion - Einfuhr von Disketten aus Thailand - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Antrag auf Erlass von Eingangsabgaben - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b und Art. 239 der Verordnung (EG) Nr. 2913/92.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:251

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die DSV Road NV trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. Juli 2009 – DSV Road/Kommission / (Rechtssache T-219/07)

„Zollunion – Einfuhr von Disketten aus Thailand – Nacherhebung von Eingangsabgaben – Antrag auf Erlass von Eingangsabgaben – Art. 220 Abs. 2 Buchst. b und Art. 239 der Verordnung (EG) Nr. 2913/92“

1. Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften – Nacherhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Art. 220 Abs. 2 Buchst. b); Verordnung der Kommission Nr. 2454/93, Art. 81 Abs. 6) (vgl. Randnrn. 35-38, 40)

2. Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften – Erstattung oder Erlass der Eingangsabgaben – Mit Art. 239 des Zollkodex der Gemeinschaften eingeführte Billigkeitsklausel (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Art. 239; Verordnung der Kommission Nr. 2454/93, Art. 904 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 55-57)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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