Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 20.10.2011 – T-214/09
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:612
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die COR Sitzmöbel Helmut Lübke GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 20. Oktober 2011 – COR Sitzmöbel Helmut Lübke/HABM – El Corte Inglés (COR) / (Rechtssache T-214/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Antrag auf territoriale Ausdehnung des Schutzes einer internationalen Eintragung – Wortmarke COR – Ältere Gemeinschaftswortmarke CADENACOR – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009) – Ähnlichkeit der Zeichen – Ähnlichkeit der Waren“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 23, 37, 66, 70-72)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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