Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 18.05.2011 – T-207/08
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:224
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Corporación Habanos, SA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3. Die Tabacos de Centroamérica, SL trägt ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Mai 2011 – Habanos/HABM – Tabacos de Centroamérica (KIOWA) / (Rechtssache T-207/08)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke KIOWA – Ältere Gemeinschaftsbildmarke und ältere nationale Bildmarke COHIBA – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 29, 63-64)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Tabacos de Centroamérica, SL
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke KIOWA für Waren der Klasse 34 – Anmeldung Nr. 3963931
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Corporación Habanos, SA
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Bildmarke COHIBA (Gemeinschaftsmarke Nr. 3323292), Wortmarke COHIBA (spanische Marke Nr. 1271173) und Bildmarke COHIBA (spanische Marke Nr. 2052344) für Waren der Klasse 34
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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