Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 01.02.2006 – T-206/04
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2006:39
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 1. Februar 2006 − Rodrigues Carvalhais/HABM – Profilpas (PERFIX) / (Rechtssache T-206/04)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Bildmarke mit dem Wortbestandteil ‚PERFIX’ – Ältere Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil ‚cerfix’ – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnr. 33)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache:
Anmelder der Gemeinschaftsmarke:
Fernando Rodrigues Carvalhais
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke „PERFIX“ für Waren der Klassen 6, 17 und 19 – Anmeldung Nr. 1635515
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Profilpas Snc
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Gemeinschaftsbildmarke „cerfix“ Nr. 587725 und ‑wortmarke „profix“ Nr. 771196
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Die Entscheidung der Widerspruchsabteilung wurde aufgehoben und dem Widerspruch stattgegeben
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-206/04 entschieden?“