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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 01.02.2006 – T-206/04

Fernando Rodrigues Carvalhais gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:39

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 1. Februar 2006 − Rodrigues Carvalhais/HABM – Profilpas (PERFIX) / (Rechtssache T-206/04)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Bildmarke mit dem Wortbestandteil ‚PERFIX’ – Ältere Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil ‚cerfix’ – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnr. 33)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache:

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:

Fernando Rodrigues Carvalhais

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke „PERFIX“ für Waren der Klassen 6, 17 und 19 – Anmeldung Nr. 1635515

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Profilpas Snc

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Gemeinschaftsbildmarke „cerfix“ Nr. 587725 und ‑wortmarke „profix“ Nr. 771196

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Die Entscheidung der Widerspruchsabteilung wurde aufgehoben und dem Widerspruch stattgegeben

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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