Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 31.01.2012 – T-205/10
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:36
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Cervecería Modelo, SA de CV trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 31. Januar 2012 – Cervecería Modelo/HABM – Plataforma Continental (LA VICTORIA DE MEXICO) / (Rechtssache T-205/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke LA VICTORIA DE MEXICO – Ältere Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortelement ,victoria‘ und ältere nationale Wortmarke VICTORIA – Teilweise Ablehnung des Antrags auf Eintragung – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (Randnrn. 31‑32, 81‑82)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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