Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 11.02.2015 – T-204/11
Königreich Spanien gegen Europäische Kommission. Verbraucherschutz – Verordnung (EU) Nr. 15/2011 – Verfahren zum Nachweis lipophiler Toxine in Muscheln – Ersetzung des Maus-Bioassays durch Flüssigkeitschromatrographie-Tandemmassenspektrometrie (LC‑MS/MS) – Art. 168 AEUV – Verhältnismäßigkeit – Vertrauensschutz.
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2015:91
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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