Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 05.10.2012 – T-204/10
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:523
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Lancôme parfums et beauté & Cie trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 5. Oktober 2012 – Lancôme/HABM – Focus Magazin Verlag (COLOR FOCUS) / (Rechtssache T-204/10)
„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke COLOR FOCUS – Ältere Gemeinschaftswortmarke FOCUS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Marken – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Rechtsmissbrauch“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 21, 22, 37, 54)
2. Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken COLOR FOCUS und FOCUS (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 53 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 24, 25, 36, 55)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Koexistenz älterer Marken auf dem Markt – Auswirkung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 46)
4. Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Verbot des Rechtsmissbrauchs (vgl. Randnrn. 59, 60)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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