Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 05.05.2011 – T-204/09
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:196
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Olymp Bezner GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 5. Mai 2011 – Olymp Bezner/HABM – Bellido (OLYMP) / (Rechtssache T-204/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke OLYMP – Ältere nationale Bildmarke OLIMPO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 28, 57-60)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Olymp Bezner GmbH & Co. KG
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke OLYMP für Waren der Klasse 25 – Anmeldung Nr. 4713293
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Miguel Bellido, SA
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Eingetragene spanische Bildmarke OLIMPO für Waren der Klasse 25
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung:
Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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