Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 10.06.2009 – T-204/06
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:185
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Vivartia ABEE Proïonton Diatrofis kai Ypiresion Estiasis trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 10. Juni 2009 – Vivartia/HABM – Kraft Foods Schweiz (milko ΔΕΛΤΑ) / (Rechtssache T-204/06)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke milko ΔΕΛΤΑ – Ältere Gemeinschaftsbildmarke MILKA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 28, 48-50)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Vivartia ABEE Proïonton Diatrofis kai Ypiresion Estiasis, ehemals Delta Protypos Viomichania Galaktos AE
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke milko ΔΕΛΤΑ für Waren der Klasse 30 – Anmeldung Nr. 2474674
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Kraft Foods Schweiz Holding AG
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Internationale und nationale Gemeinschaftsbildmarken sowie die Wortmarken MILKA für Waren der Klassen 5, 29, 30 und 32
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-204/06 entschieden?“