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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 05.05.2011 – T-203/09

Olymp Bezner GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke Olymp - Ältere nationale Bildmarke OLIMPO - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 207/2009).
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:195

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Olymp Bezner GmbH & Co. KG trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 5. Mai 2011 – Olymp Bezner/HABM – Bellido (Olymp) / (Rechtssache T-203/09)

„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke Olymp – Ältere nationale Bildmarke OLIMPO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 30, 60-62)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde:

Wortmarke Olymp für Waren der Klasse 25 – Gemeinschaftsmarke Nr. 1158328

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke:

Olymp Bezner GmbH & Co. KG

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren:

Miguel Bellido, SA

Im Nichtigkeitsverfahren geltend gemachte Marke der Antragstellerin:

Eingetragene spanische Bildmarke OLIMPO für Waren der Klasse 25

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung:

Nichtigerklärung der betreffenden Gemeinschaftsmarke

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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