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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 09.06.2021 – T-202/17

Ana Calhau Correia de Paiva gegen Europäische Kommission. Sprachenregelung – Auswahlverfahren EPSO/AD/293/14 zur Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration für die Fachgebiete Wettbewerbsrecht, Corporate Finance, Finanzwissenschaften, Industrieökonomie und Makroökonomie (AD 7) – Nichtaufnahme in die Reserveliste – Einrede der Rechtswidrigkeit – Beschränkung der Wahl der zweiten Sprache des Auswahlverfahrens auf Deutsch, Englisch oder Französisch – Verordnung Nr. 1 – Art. 1d Abs. 1 des Statuts – Diskriminierung aufgrund der Sprache – Rechtfertigung – Dienstliches Interesse.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2021:323

Gründe

Randnummer 1

Die vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) übermittelte Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/293/14 vom 23. Juni 2016 wird aufgehoben, mit der der Antrag von Frau Ana Calhau Correia de Paiva auf Überprüfung nach ihrem mit Entscheidung vom 9. November 2015 erfolgten Ausschluss von der Reserveliste des Auswahlverfahrens zurückgewiesen wurde.

Randnummer 2

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Randnummer 3

Frau Calhau Correia de Paiva trägt ein Drittel ihrer Kosten.

Randnummer 4

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und zwei Drittel der Kosten von Frau Calhau Correia de Paiva.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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