Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 09.06.2021 – T-202/17
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2021:323
Gründe
Die vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) übermittelte Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/293/14 vom 23. Juni 2016 wird aufgehoben, mit der der Antrag von Frau Ana Calhau Correia de Paiva auf Überprüfung nach ihrem mit Entscheidung vom 9. November 2015 erfolgten Ausschluss von der Reserveliste des Auswahlverfahrens zurückgewiesen wurde.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Frau Calhau Correia de Paiva trägt ein Drittel ihrer Kosten.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und zwei Drittel der Kosten von Frau Calhau Correia de Paiva.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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