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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 28.09.2010 – T-201/08

Market Watch Franchise & Consulting, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Seroslim - Ältere Gemeinschaftswortmarke SEROSTIM - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:408

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Market Watch Franchise & Consulting, Inc. trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 28. September 2010 – Market Watch/HABM – Ares Trading (Seroslim) / (Rechtssache T-201/08)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Seroslim – Ältere Gemeinschaftswortmarke SEROSTIM – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 23-24, 49)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Market Watch Franchise & Consulting, Inc.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke Seroslim für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 5 und 35 – Anmeldung Nr. 4 113 321

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Ares Trading SA

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Wortmarke SEROSTIM für Waren der Klasse 5 (Gemeinschaftsmarke Nr. 2 405 694)

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde in Bezug auf alle Waren der Klasse 5 und in Bezug auf „Seifen, Haarlotionen und Zahnpasten“ der Klasse 3 stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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