Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 28.09.2010 – T-201/08
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:408
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Market Watch Franchise & Consulting, Inc. trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 28. September 2010 – Market Watch/HABM – Ares Trading (Seroslim) / (Rechtssache T-201/08)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Seroslim – Ältere Gemeinschaftswortmarke SEROSTIM – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 23-24, 49)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Market Watch Franchise & Consulting, Inc.
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke Seroslim für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 5 und 35 – Anmeldung Nr. 4 113 321
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Ares Trading SA
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Wortmarke SEROSTIM für Waren der Klasse 5 (Gemeinschaftsmarke Nr. 2 405 694)
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde in Bezug auf alle Waren der Klasse 5 und in Bezug auf „Seifen, Haarlotionen und Zahnpasten“ der Klasse 3 stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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