Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 14.05.2007 – T-199/05
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:137
Gründe
14. Mai 2007
Rechtssache T-199/05
Laura Gnemmi
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Gegenstand: Klage auf Aufhebung des Beurteilungsverfahrens 2003, soweit die Klägerin davon betroffen ist, hilfsweise der Beurteilung ihrer beruflichen Entwicklung für diesen Zeitraum
Entscheidung: Die Klage wird teilweise als offensichtlich unzulässig und im Übrigen als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten.
Leitsätze
Beamte – Klage – Vorbringen gleicher Argumente und Vorlage gleicher oder gleichartiger Beweise, in anderen Klagen, die zuvor als unzulässig oder unbegründet abgewiesen wurden – Offensichtlich unzulässige und unbegründete Klage
(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 111; Beamtenstatut, Art. 43)
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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